DAW IntegrityLine
Wir streben stets nach Verbesserungen in unserem Verhalten, sind aber manchmal auf Anstöße von außen und innen angewiesen, Verbesserungspotential oder gar Änderungsnotwendigkeiten zu erkennen. Sollten Sie einen Hinweis für uns haben, der über Missstände, Fehlverhalten oder einen Compliance Sachverhalt aufklärt, melden Sie uns diesen gerne.
Wir ermutigen Sie, Hinweise unter Nennung von Namen und Kontaktinformationen abzugeben. Dies gilt insbesondere für unsere Mitarbeiter. Wir sichern zu, gemeldete Hinweise vertraulich zu behandeln und Hinweisgeber durch angemessene Maßnahmen zu schützen.
Daneben können über unser webbasiertes Hinweisgebersystem (DAW IntegrityLine) aber auch anonym Hinweise abgegeben werden – in über 20 Sprachen. Eingehende anonyme Meldungen können von uns nicht zurückverfolgt werden. Über das System können zu gemeldeten Hinweisen Rückfragen gestellt und getroffene Maßnahmen mitgeteilt werden.
Weitere Informationen zur DAW IntegrityLine erhalten Sie direkt auf der Plattform: daw.integrityline.com.
Beschwerden zu Menschenrechts- oder Umweltverletzungen
Auch Beschwerden zu möglichen Menschenrechts- oder Umweltverletzungen sowie zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken durch Aktivitäten unseres Unternehmens können über die DAW IntegrityLine abgegeben werden.
Wir setzen uns für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz ein – innerhalb unseres Unternehmens und in unserer Lieferkette. Ihr Feedback hilft uns Probleme zu erkennen und bei Bedarf Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter daw.integrityline.com und in folgender Verfahrensordnung:
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
Das Beschwerdeverfahren steht jedem Mitarbeiter unseres Unternehmens und externen Dritten, insbesondere Mitarbeitern von direkten und indirekten Lieferanten, offen.
Welche Art von Beschwerden können eingereicht werden?
Über das Beschwerdeverfahren können jegliche Hinweise zu Verstößen gegen geltende Gesetze und unternehmensinterne Regelungen unseres Unternehmens abgeben werden. Das umfasst insbesondere auch Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch unser wirtschaftliches Handeln oder das wirtschaftliche Handeln eines unserer Zulieferer entstanden sind.
Wie können Beschwerden eingereicht werden?
Beschwerden können über unser webbasiertes Hinweisgebersystem unter daw.integrityline.com eingereicht werden. Eine Beschwerde kann in über 20 Sprachen abgegeben werden und wahlweise unter Nennung der Identität oder anonym erfolgen. Erfolgt eine Meldung unter Nennung der Identität, ist diese ausschließlich den Personen bekannt, die die Meldung entgegennehmen und Folgemaßnahmen ergreifen. Über ein eigenes, geschütztes Postfach gibt es auch bei anonymer Hinweisabgabe die Möglichkeit Rückfragen zu stellen und über getroffene Maßnahmen zu informieren. Durch technische Sicherungsmaßnahmen ist die Identität des Hinweisgebers umfassend geschützt.
Daneben besteht die Möglichkeit, Hinweise über ein spezielles E-Mail-Postfach entgegenzunehmen. Dieses lautet compliance@daw.de.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren ab?
Alle Untersuchungen werden stets unabhängig, unparteiisch und fair durchgeführt. Die Untersuchungsmaßnahmen unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und müssen sich in angemessener Art und Weise auf den Zweck der Aufklärung des Sachverhalts fokussieren. Alle mit Untersuchungshandlungen betrauten Personen sind verpflichtet, Informationen, die sie im Kontext einer internen Untersuchung erhalten, vertraulich zu behandeln.
Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung. Der Hinweis wird anschließend auf Plausibilität überprüft. Ist der Hinweis plausibel, wird der Sachverhalt durch die Abteilung Governance & Compliance, soweit notwendig unter Einbeziehung der betroffenen Fachabteilung, untersucht. Dabei wird der Sachverhalt mit dem Hinweisgeber erörtert.
Sofern ein Compliance-Verstoß identifiziert wurde, werden entsprechende Disziplinar- oder sonstige Abhilfemaßnahmen getroffen, um den Schaden für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und/oder Kunden abzuwenden oder zu minimieren und eine Wiederholung von Verstößen zu vermeiden.
Gemeldete Sachverhalte können in Umfang und Komplexität variieren. Es ist daher schwierig, einen allgemein gültigen Zeitplan für Untersuchungen festzulegen. Interne Ermittlungen werden grundsätzlich so zügig und effizient wie möglich durchgeführt. Der Hinweisgeber wird mit Abschluss der Untersuchung und der getroffenen Abhilfemaßnahmen, spätestens jedoch drei Monate nach Abgabe des Hinweises über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert.
Die Wirksamkeit des dargestellten Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Sofern notwendig, führt die DAW entsprechende Anpassungen und Änderungen bezüglich der Zugänglichkeit und des Ablaufs der Hinweisbearbeitung durch. Hierfür ist auch das Feedback von Hinweisgebern willkommen.
Ansprechpartner für das Beschwerdeverfahren
Zentral zuständig für unser Beschwerdeverfahren ist die Governance & Compliance Abteilung. Fragen und Anmerkungen zum Beschwerdeverfahren können unter compliance@daw.de eingereicht werden.
Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung
Wir dulden in unserem Unternehmen keine Repressalien im Sinne von Vergeltung, Diskriminierung und Disziplinarmaßnahmen gegen eine Person, die in gutem Glauben einen Hinweis abgegeben hat. Wir werten Repressalien gegen Hinweisgeber als Compliance-Verstoß, der ebenfalls sanktioniert wird. Sofern erforderlich ergreifen wir während der Dauer der Untersuchung vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Hinweisgebers.
Gleiches erwarten wir von unseren Lieferanten hinsichtlich externer Hinweisgeber. Hierzu haben wir im Lieferantenkodex eine entsprechende Erwartungshaltung formuliert.
Dokumentation und Veröffentlichung
Die DAW veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Anzahl der eingegangenen Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken und Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten sowie zu den aus den Hinweisen gezogenen Schlussfolgerungen. Die Veröffentlichung erfolgt stets in anonymisierter Form.